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Gundelind Schübel
(Rechtsanwältin)
Clemensstraße 30
80803 München
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Fachanwältin für Arbeitsrecht – Gundelind Schübel
Mit großer Leidenschaft, Kompetenz und Fachwissen vertritt sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht & Mietrecht in München (Schwabing) ihre Mandanten.
Frau Schübel ist Ihre Anwältin für Kündigungen im:
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Bei ihr fühlt man sich sehr gut beraten und einfach sicher aufgehoben.
Fall Emmely
Arbeitsrecht aktuellEiner Kassiererin war vorgeworfen worden, zwei ihr nicht gehörende Flaschenpfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich selbst eingelöst zu haben; ihr wurde fristlos gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht erklärte jedoch die Kündigung für unwirksam. Das Arbeitsgericht Berlin sowie das Landesarbeitsgereicht Berlin-Brandenburg hatten beide die Kündigung zunächst für wirksam erachtet: Die Verdachtskündigung sei wirksam, da Vertrauen zerrüttet […]
Kündigung wegen verdeckter Videoüberwachung
Arbeitsrecht aktuellBei Diebstahl einer Zigarettenpackung aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Wenn eine verdeckte Videoüberwachung einen Täter überführt, kann das somit gewonnene Beweismaterial im Prozess grundsätzlich nicht ohne Weiteres verwertet werden. Doch das Interesse des Arbeitgebers geht dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Arbeitnehmers ausnahmsweise dann […]
Keine wirksame Anrechnung von Urlaub bei außerordentlicher Kündigung:
Arbeitsrecht aktuellNach dem BAG kann ein Arbeitgeber einen fristlos gekündigten Arbeitnehmer nicht gleichzeitig wirksam unter Anrechnung von Urlaub freistellen. Der Urlaub bleibt bestehen. Der Passus in einer fristlosen Kündigung mit dem Wortlaut „Im Falle der Wirksamkeit der hilfsweise fristgemäßen Kündigung werden Sie mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung sämtlicher Urlaubs- und Überstundenansprüche unwiderruflich von der Erbringung Ihrer […]
Kündigung wegen “Arbeitszeitbetrug”
Arbeitsrecht aktuellMissbrauch einer „Stempeluhr“ bzw. vorsätzlich falsches Ausstellen entsprechender Formulare: Verstößt ein Arbeitnehmer vorsätzlich gegen seine Verpflichtung, die von ihm geleistete Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, dann rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer für einen Kollegen bestimmte Kontrolleinrichtungen betätigt und dadurch über dessen geleistete Arbeitszeit täuscht. Auf eine Strafbarkeit der Pflichtverletzung […]