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Gundelind Schübel
(Rechtsanwältin)
Clemensstraße 30
80803 München
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Fachanwältin für Arbeitsrecht – Gundelind Schübel
Mit großer Leidenschaft, Kompetenz und Fachwissen vertritt sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht & Mietrecht in München (Schwabing) ihre Mandanten.
Frau Schübel ist Ihre Anwältin für Kündigungen im:
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Bei ihr fühlt man sich sehr gut beraten und einfach sicher aufgehoben.
Abmahnung wegen unterbliebener Anzeige einer Nebentätigkeit
Arbeitsrecht aktuellOrdentliche krankheitsbedingte Kündigung, betriebliches Eingliederungsmanagement
Arbeitsrecht aktuellOrdentliche Kündigung – betrieblicher Anwendungsbereich des KSchG
Arbeitsrecht aktuellIst ein Arbeitnehmer zur Anzeige von Nebentätigkeiten vor deren Aufnahme verpflichtet? Rechtfertigt ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht eine Abmahnung?
Der gekündigte Arbeitnehmer war ein Redakteur, auf dessen Arbeitsvertrag der Manteltarifvertrag für Redakteurinnen/Redakteure an Zeitschriften in der Fassung vom 04. November 2011 (MTV) Anwendung fand. Nach § 13 Ziffer 3 dieses Manteltarifvertrages bedurfte eine Redakteurin bzw. ein Redakteur zur anderweitigen Verarbeitung, Verwertung und Weitergabe der ihr/ihm bei ihrer/seiner Tätigkeit für den Verlag bekannt gewordenen Nachrichten und Unterlagen der schriftlichen Einwilligung des Verlags.
Gesundheitsschutz – tabakrauchfreier Arbeitsplatz
Arbeitsrecht aktuellBUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 10.5.2016, 9 AZR 347/15 Gemäß § 5 Abs. 2 ArbStättV hat ein nicht rauchender Beschäftigter in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr nur insoweit einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen, als es die Art des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen. Demzufolge kann es möglich sein, dass der […]
Benachteiligung wegen des Geschlechts bei einer Bewerbung
Arbeitsrecht aktuellBei einer mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts kann die besondere Benachteiligung des einen Geschlechts durch ein dem Anschein nach neutrales Kriterium mit einem Verweis auf statistische Erhebungen dargelegt werden. Die herangezogene Statistik muss aussagekräftig, dh. für die umstrittene Fallkonstellation gültig sein. Die Beklagte betreibt einen lokalen Radiosender und suchte im Frühjahr 2012 für eine Vollzeitstelle […]