Fristlose Kündigung bei Bagatelldelikt
Fristlose Kündigung unwirksam, weil 14 Jahre lang beanstandungslos beschäftigte Küchenhilfe 2 KG Essensreste mitgenommen hat. Früher war in solchen Fällen eine fristlose Kündigung möglich. Seit dem Emmely-Fall (BAG 2 AZR 541/09 vom 10.06.2010) ist auch bei Bagatelldelikten von geringem Wert zunächst eine umfassende Interessensabwägung vorzunehmen, so dass ohne weiteres möglich sein kann, dass eine fristlose […]