Rechtsanwaltsvergütung
Damit Sie vorab wissen, welche Kosten auf Sie zukommen!
V o r Erteilung des Mandats zeige ich Ihnen sämtliche Kosten auf, damit Sie genau einschätzen können, was finanziell auf Sie zukommt und wie hoch Ihr etwaiges Prozesskostenrisiko ist.
N a c h Erteilung des Mandats setze ich mich vollumfänglich für Sie ein, d.h. nach Sichtung Ihrer Unterlagen bespreche mit Ihnen genau die Einzelheiten der jeweiligen Vorgehensweise, vertrete Sie außergerichtlich oder wenn es angesagt ist auch gerichtlich und sorge somit dafür, dass Sie sich nur noch um die Dinge kümmern brauchen, die Ihnen wichtig sind.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt das Anwaltshonorar, welches sich dabei nach der Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwerts richtet. Die Anwaltsgebühren sind der Höhe nach sowie der jeweiligen Anzahl nach ebenfalls im RVG festgesetzt. Einzelheiten hierzu siehe Beiblatt zum Herunterladen:
Prozesskostenhilfe (PKH)
Prozesskostenhilfe gewährt jedermann gleichen grundgesetzlichen Zugang zum Recht.
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, hat die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
PDF mit Einzelheiten zur PKH, Download:
Rechtsschutz
Im Falle einer Rechtsschutzversicherung werden von dieser das Anwaltshonorar und die Prozesskosten, abzüglich Ihrer mit der RSV vereinbarten Selbstbeteiligung übernommen. Vor Mandatierung muss mit der Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abgeklärt werden. Das übernehme ich gerne für Sie.
Erstberatung
Die Erstberatung dient zur Klärung rechtlicher Fragen und erster Lösungsansätze. Hier entsteht eine durch das RVG geregelte Erstberatungsgebühr. Derzeit verlange ich für eine Erstberatung € 250,00 inkl. ges. MwSt.
Honorarvereinbarung
Abweichend zum RVG kann auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden.
Sinnvoll ist dies besonders dann, wenn es sich um eine schwierige bzw. aufwendige Rechtsangelegenheit handelt oder der Streitwert sehr hoch ist.
Die für Sie günstigste Abrechnungsmöglichkeit kann in einem persönlichen Gespräch abgeklärt werden.
Kostentragung durch den Gegner
Für den Fall des Obsiegens werden die Kosten dem Gegner auferlegt, so dass Sie finanziell keine Belastung haben.
Ihr Kostenrisiko sollte daher anhand der Prüfung des Falles vorab geprüft werden.
Rufen Sie mich deswegen an, um mit mir Ihr Kostenrisiko mit Ihnen unverbindlich zu besprechen.
Vertretung/Kollisionsprüfung
Ich bitte darum, mir vor Terminvereinbarung vorab den Antragsgegner mitzuteilen, da eine Vertretung/Beratung nur möglich ist, sofern ich die Gegenseite noch nicht vertrete.